Unterstützen Sie Monopole? Wir nicht.
Deshalb wehren wir uns gegen das von Swisscom geplante Glasfaser-Monopol. Denn fairer Wettbewerb entsteht nur dann, wenn Kunden ihre Anbieter frei wählen können.
Monopole behindern Innovation.
Wenn Swisscom ihr Glasfasernetz weiter in der von ihr geplanten Art (P2MP) ausbauen darf, haben Sie als Kunde bald keine freie Wahl mehr.
Sie können zwar nach wie vor zwischen verschiedenen Anbietern wählen, doch diese werden zu reinen Wiederverkäufern von Swisscom degradiert.
Swisscom bestimmt die Geschwindigkeit und die Qualität Ihres Internetanschlusses.
Das behindert Innovation und fairen Wettbewerb.
Ohne Wettbewerb keine Preissenkungen.
Ohne echte Konkurrenz gibt es für Swisscom keinen Anlass, ihre Preise für die Wiederverkäufer zu senken. Als Endkunde haben Sie entsprechend das Nachsehen.
Init7 wehrt sich.
Init7 setzt sich für Konkurrenz und Angebotsvielfalt ein. Deshalb haben wir am 9. September 2020 bei der Wettbewerbskommission (WEKO) Klage gegen Swisscom eingereicht. Das Verfahren ist hängig.
Init7 ist der Innovator des Schweizer Internets.
Im Jahr 2014 lancierte Init7 das erste für alle erschwingliche Internetabo mit 1 Gbit/s. Entsprechend waren die anderen Anbieter gezwungen, nachzuziehen. Die Preise für Gigabit-Internet sanken massiv.
7 Jahre später brachte Init7 Spitzengeschwindigkeiten von 10 resp. 25 Gbit/s auf den Markt – ohne geteilte Glasfaser.
Mit der P2MP-Netztopologie wären solche Innovationen nicht mehr möglich.
Erfahren Sie mehr über unsere Angebote: https://www.init7.net/de/internet/fiber7/
Hintergrund
- So funktionieren Point-to-Point (P2P) und Point-to-Multipoint (P2MP): https://blog.init7.net/de/p2p-p2mp/
- Am 17. Dezember 2020 hat die WEKO entschieden, dass Swisscom ihr Glasfasernetz vorerst nicht nach der von ihr geplanten Art ausbauen darf, bis ein definitves Urteil vorliegt. Gegen diese sogenannten vorsorglichen Massnahmen hat Swisscom Rekurs eingelegt.
- Am 27. Oktober 2022 teilte Swisscom mit, dass das Unternehmen das Glasfasernetz künftig vorwiegend nach der P2P-Netztopologie ausbauen werde.
- Am 9. November 2022 hat das Sekretariat der WEKO das sogenannte «Rangiermodell» von Swiss Fibre Net kartellrechtlich gutgeheissen. Dabei wurde jedoch nur der Aspekt der durchgängigen Point-to-Point-Glasfaser (P2P) berücksichtigt, nicht aber, wohin die Faser genau geführt wird.
- Am 29. November 2022 hat das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt und die Beschwerde der Swisscom letztinstanzlich abgewiesen. Die vorsorglichen Massnahmen bleiben in Kraft.
- Hier geht es zu den Medienmitteilungen: https://www.init7.net/de/news/