Wie kann ich den Rechnungszyklus ändern?

Es gelten die gleichen Fristen wie bei einer Kündigung: Den Rechnungszyklus können Sie jeweils auf Vertragsende unter Berücksichtigung einer 2-monatigen Frist ändern.

Vertragslaufzeiten

  • Jahresrechnung: Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate
  • Monatsrechnung: Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, danach Verlängerung um jeweils 1 Monat

Teilen Sie uns Ihren fristgerechten Änderungswunsch per E-Mail mit.