Es gelten die gleichen Fristen wie bei einer Kündigung: Den Rechnungszyklus können Sie jeweils auf Vertragsende unter Berücksichtigung einer 2-monatigen Frist ändern.
Vertragslaufzeiten
- Jahresrechnung: Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate
- Monatsrechnung: Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, danach Verlängerung um jeweils 1 Monat
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